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| Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Info zur Fortbildungspflicht | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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23.01.2007 Das GKV-Modernisierungsgesetz verpflichtet Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach Par. 95d SGB V zu regelmäßigen Fortbildungen. Dazu haben sie in einem Fünfjahreszeitraum mindestens 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe zugewiesen bekommen, zu kontrollieren, ob ihre Mitglieder ihrer Fortbildungspflicht auch nachgekommen sind. Die KVN hat die wichtigsten möglichen Fragen zu diesen Neuregelungen zusammengestellt. Sie sind hier zu finden. Für weitere Nachfragen steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: fortbildungspflicht@kvn.de | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||