Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V.

Anträge auf Entzug der Zulassung

15.05.2007

Seit 2005 hat die KV Westfalen-Lippe (KVWL) mehrfach die aus ihrer Sicht teils zu niedrigen rechnerischen Präsenzzeiten ambulant tätiger Vertragspsychotherapeuten bemängelt. Festgemacht wurde dies an den jeweils abgerechneten Leistungen für GKV-Patienten. Aktuell sind nun vom dortigen KV-Vorstand dahingehend Konsequenzen gezogen worden, dass beim zuständigen Zulassungsausschuß Anträge auf Entzug der Kassenzulassung eingereicht worden sind.

Die 45 Anträge auf Entziehung der Zulassung betreffen Kolleginnen und Kollegen, die zwischen dem zweiten Quartal 2005 und dem ersten Quartal 2006 weniger als zehn Wochenstunden tätig waren. Dabei hat die KVWL die im Anhang 3 des EBM definierten Kalkulationszeiten, bezogen auf 43 Wochen im Jahr, zu Grunde gelegt. Die Kalkulationszeiten sind dabei definitionsgemäß länger als die im EBM genannten Mindestzeiten zur vollständigen Leistungserbringung. So beträgt beispielsweise die Kalkulationszeit einer Richtlinienpsychotherapiestunde insgesamt 60 Minuten.

Nach Auffassung der KVWL steht nun ein Vertragspsychotherapeut nur dann im "erforderlichen Umfang" zur Verfügung, wenn er mindestens Leistungen im Umfang von 13 Stunden Kalkulationszeit pro Woche über 43 Wochen im Jahr gegenüber GKV-Patienten erbringt. Für diesen Mindestwert sind alle erbrachten Leistungen, nicht nur die Therapieleistungen im engeren Sinne, jeweils mit ihrer Kalkulationszeit nach dem EBM zu addieren und durch 43 Arbeitswochen zu dividieren. Bei einer Quartalsbetrachtung entspricht dies Leistungen im Umfang von 8.385 Minuten oder einem Jahresleistungsvolumen von 33.540 Minuten.

Der AGVP (bvvp Westfalen-Lippe) hat die Interessenvertretung übernommen und bittet alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen, sich mit dem Verband in Verbindung zu setzen.

Quelle: AGVP, April 2007