Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V.

Mehrfachberechnung des Konsultationskomplexes

06.02.2007

Der Bewertungsausschuss hat in seiner 119. Sitzung mit Wirkung zum 1. Januar 2007 eine Änderung in 4.2 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM beschlossen. Es ist nun die Mehrfachberechnung des Konsultationskomplexes bzw. des Ordinationskomplexes mit Konsultationskomplexen an demselben Tag möglich. Bei mehr als einer Inanspruchnahme an demselben Tag kann der Konsultationskomplex zusätzlich zum Ordinationskomplex oder der Konsultationskomplex dann mehr als einmal berechnet werden, wenn die "Inanspruchnahmen durch die Beschaffenheit der Erkrankung geboten waren". Dies bedeutet, dass unter Angabe der Uhrzeit(en) jetzt eine Mehrfachberechnung möglich ist.