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| Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Achtung Nachvergütung 3/99 und 4/99 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die KV vergütet bei manchen Kollegen nur ein Quartal nach mit der Begründung, es sei die 90%-Grenze für PT unterschritten. Dies sogar bei PT-Medizinern, die der 90% Grenze gar nicht unterliegen. Die sofortigen Recherchen des bvvp Nds., haben nun zu einer teilweisen Revision der KVN insofern geführt, daß alle davon betroffenen PT-Mediziner einen neuen Bescheid bekommen. Alle Kollegen aber, die nur für 1 Quartal Geld bekommen haben, sollten sofort Widerspruch gegen den Nachvergütungsbescheid einlegen, da unserer Einschätzung nach, 1999 keine 90% Regelung existierte. Für Nachfragen steht die Geschäftstelle ab 07.01.10 wieder zur Verfügung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||