Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V.

Information zu den aktuellen Nachvergütungen des Mindestpunktwerts für Probatorik

Die in den letzten Wochen ausgezahlten Nachvergütungen sind aktuell noch nicht von allen KVen ausgezahlt worden.Es wurden häufig Nachvergütungen des Mindestpunktwerts für Probatorik nur für PK oder nur für EK ausgezahlt, da die jeweils andere Kassenart über dem geforderten Mindestpunktwert gelegen hatte.Dies ist aber leider aufgrund der Komplexität schwer nachzuvollziehen.

Wir empfehlen, in der Bezirkstelle ggf. anzurufen und die Bescheide erklären zu lassen.

Wenn Sie die Bescheide hinsichtlich Punktzahldifferenz geprüft und als korrekt beurteilt haben,
können Sie die Widersprüche gegen die Honorarbescheide bis einschließlich 4/2006 zurücknehmen.

Die Widersprüche ab 1/2007 sollten aber weiterhin aufrechterhalten bleiben,
da der Bewertungsausschuss noch über eine ggf. fällige Erhöhung des Kostenansatzes und damit der Mindestpunktwerte bei den genehmigungspflichtigen Leistungen zu entscheiden hat.

Der bvvp ist zur Zeit ebenfalls damit beschäftigt, entsprechende anhängige Verfahren weiter durchzukämpfen.


Als Text an die KV zur Zurücknahme/ Aufrechterhaltung von Widersprüchen genügt der folgende Text:


Hiermit nehme ich meine Widersprüche bis 4/2006 zurück.
Die Widersprüche ab 1/2007 erhalte ich weiterhin aufrecht.
Ich bitte Sie, diese erst zu bescheiden, wenn die anhängigen Verfahren beschieden sind.