![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen e.V. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Resolution zur Situation ärztlich-psychotherapeutischer Weiterbildungspraxen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
1. Die wirtschaftliche Situation von ärztlich-psychotherapeutischen Weiterbildungskandidaten ist durch die 2009 im KV-System vorgenommene Einführung von Zeitkontingenten für Psychotherapiepraxen noch einmal erschwert worden ist. Auch bei hoher Bereitschaft zum Engagement seitens der Weiterbilder wird es immer schwieriger, jungen Kollegen ihre Weiterbildung in niedergelassener Praxis zu ermöglichen. Da Weiterbildungskandidaten bis heute von der Kassenärztlichen Vereinigung keine eigene Abrechnungsnummer erhalten, sind sie gezwungen, die notwendigen supervidierten Sitzungen kostenlos zu erbringen, sofern der Patient diese nicht selbst bezahlen kann. Angesichts der unabhängig davon anfallenden hohen Supervisions- und Ausbildungskosten führt dieser Sachverhalt dazu, dass der ärztliche Nachwuchs von der Ausbildung zum Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie abgehalten wird, letztlich mündet dies mittelfristig zur faktischen Austrocknung ärztlicher Psychotherapie. Seit mehreren Jahren scheitert dieses Problem an kontroversen Interessenlagen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Ärztekammern und der Komplexität der Materie. 2. Die Delegiertenversammlung des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten vom 24.09.2011 missbilligt diesen unhaltbaren Zustand. Deshalb fordert sie die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu auf, in Kooperation mit der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern umgehend nach Lösungen zu suchen mit dem Ziel, dass ärztlich-psychotherapeutischen Weiterbildungskandidaten eine angemessene Abrechnung erbrachter Versorgungsleistungen ermöglicht und dadurch der Fortbestand des Fachgebiets Psychosomatik und Psychotherapie gesichert wird. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||